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Archiv

Rechtsentwicklung nach Jahren und historisches Kanzleiarchiv.

Das Archiv ordnet die redaktionellen Rückblicke nach dem Jahr der behandelten Rechtsentwicklung und dokumentiert daneben verifizierte Kurzmeldungen aus dem früheren Kanzleiarchiv.

Juristische Fachliteratur auf einem Schreibtisch

Teil A

Archiv der Rechtsentwicklung

Die Jahresangabe bezeichnet das Jahr der behandelten Rechtsentwicklung, nicht das Veröffentlichungsdatum. Angezeigt werden ausschließlich Jahre, zu denen ein Beitrag vorliegt.

18 Beiträge

Teil B

Historisches Kanzleiarchiv

Aus dem früheren Kanzleiarchiv sind die folgenden Kurzmeldungen aus dem August 2019 mit Datum, Titel und Kurzhinweis belegt. Titel und Kurzhinweis stammen aus dem früheren Kanzleiarchiv; ein Volltext wurde nicht rekonstruiert.

  • 30.08.2019

    Kunst und Recht

    Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit der Vernichtung einer Kunstinstallation durch den Gebäudeinhaber.

    Titel und Kurzhinweis aus dem früheren Kanzleiarchiv; Volltext nicht rekonstruiert.

  • 25.08.2019

    Sozialwohnungen

    Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg.

    Titel und Kurzhinweis aus dem früheren Kanzleiarchiv; Volltext nicht rekonstruiert.

  • 20.08.2019

    Haar- und Barterlass

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung.

    Titel und Kurzhinweis aus dem früheren Kanzleiarchiv; Volltext nicht rekonstruiert.

  • 15.08.2019

    Schulbücher

    Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen.

    Titel und Kurzhinweis aus dem früheren Kanzleiarchiv; Volltext nicht rekonstruiert.

Häufige Fragen zum Archiv

Ansprechpartner

Sie haben Fragen zu einer konkreten Situation?

Rechtliche Fragen im Insolvenzrecht hängen regelmäßig vom konkreten Sachverhalt ab. Für eine individuelle Einordnung können Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.

Peter F. Grimberg · Ziegelgasse 32 · 74889 Sinsheim

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über insolvenzrechtliche Zusammenhänge und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Ob und wie die dargestellten Grundsätze auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.