Restrukturierung & Sanierung
Handlungsfähigkeit erhalten. Optionen frühzeitig erkennen.
Unternehmenskrisen entwickeln sich häufig schrittweise. Je früher wirtschaftliche und rechtliche Risiken erkannt werden, desto größer können die verbleibenden Handlungsmöglichkeiten sein. Restrukturierung bedeutet, diese Optionen strukturiert zu prüfen und geeignete Maßnahmen rechtlich einzuordnen.

Unternehmenskrise
Krisen rechtzeitig erkennen und Handlungsspielräume erhalten.
Krisen entstehen selten über Nacht. Meist gehen ihnen längere Entwicklungen voraus, die sich zunächst in einzelnen Kennzahlen zeigen und erst später die Zahlungsfähigkeit berühren. Wer diese Entwicklungen früh erfasst, kann Maßnahmen prüfen, solange noch mehrere Wege offenstehen.
Typische Entwicklungsstufen
- Ergebnisprobleme: Margen und Deckungsbeiträge geben nach, Verluste werden strukturell.
- Liquiditätsengpässe: Zahlungsziele werden ausgereizt, Verbindlichkeiten verschoben.
- Finanzierungsdruck: Linien werden nicht verlängert, Sicherheiten nachgefordert, Covenants gerissen.
- Forderungsausfälle: der Ausfall wesentlicher Kunden trifft die Liquidität unmittelbar.
- Operative Schwierigkeiten: Lieferfähigkeit, Kapazitäten oder Qualität geraten unter Druck.
- Gesellschafterkonflikte: notwendige Beschlüsse verzögern sich oder unterbleiben.
Der Übergang ins Insolvenzrecht
Verschärft sich die Lage, rücken insolvenzrechtliche Fragestellungen in den Vordergrund. Maßgeblich ist insbesondere, ob eine drohende Zahlungsunfähigkeit, eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung vorliegt. An diese Zustände knüpfen gesetzliche Pflichten der Geschäftsleitung an – etwa Prüfungs-, Antrags- und Dokumentationspflichten sowie Beschränkungen bei Zahlungen.
Fragen zur Verantwortung der Geschäftsleitung behandelt die Seite Organhaftung, die notwendige Datengrundlage die Seite Krisenberatung.
Welcher Weg kommt in Betracht?
Eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich, und kein Verfahren ist grundsätzlich besser als ein anderes. Maßgeblich sind die rechtlichen Voraussetzungen und die wirtschaftliche Ausgangslage. Die folgenden Kriterien bestimmen in der Praxis, welche Optionen überhaupt in Betracht kommen.
Wirtschaftlicher Krisenstatus
Handelt es sich um eine Ergebnis-, Liquiditäts- oder bereits um eine ausgeprägte Finanzierungskrise? Das Stadium begrenzt die verfügbaren Instrumente.
Zahlungsfähigkeit
Ob eine Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist, entscheidet über gesetzliche Pflichten und über den zulässigen Rahmen.
Fortführungsfähigkeit
Kann der Geschäftsbetrieb operativ und finanziell fortgeführt werden? Ohne tragfähiges Geschäftsmodell greift kein rechtliches Instrument.
Gläubigerstruktur
Wenige institutionelle Gläubiger erlauben andere Lösungswege als eine breit gestreute, heterogene Gläubigerschaft.
Finanzierung
Bestehen Finanzierungszusagen, Sicherheiten oder Covenants? Die Haltung der Finanzierer beeinflusst jede Option unmittelbar.
Operative Situation
Lieferketten, Personal, Aufträge und Kundenbeziehungen bestimmen, wie viel Veränderung das Unternehmen parallel tragen kann.
Zeitdruck
Die verbleibende Liquiditätsreichweite bestimmt, ob eine Vorbereitung möglich ist oder kurzfristig entschieden werden muss.
Gesellschafterstruktur
Beschlussfähigkeit, Bereitschaft zu Beiträgen und mögliche Konflikte wirken sich auf die Umsetzbarkeit jeder Lösung aus.
Frühzeitige Analyse erweitert Handlungsmöglichkeiten.
Frühwarnung bedeutet, die wirtschaftliche Entwicklung fortlaufend zu beobachten und Abweichungen zu erkennen, bevor sie die Zahlungsfähigkeit erreichen. Die dafür nötigen Informationen liegen im Unternehmen meist bereits vor – sie werden nur nicht regelmäßig zusammengeführt.
- Liquiditätsentwicklung: rollierende Betrachtung der Ein- und Auszahlungen statt Momentaufnahmen.
- Finanzplanung: Abgleich von Planung und Ist, mit Erklärung wesentlicher Abweichungen.
- Offene Verbindlichkeiten: Altersstruktur der Verbindlichkeiten und tatsächliches Zahlungsverhalten.
- Covenants: vereinbarte Kennzahlen und ihre absehbare Einhaltung.
- Steuern und Sozialabgaben: Rückstände sind ein besonders deutliches Warnsignal.
- Forderungsbestand: Ausfallrisiken, Konzentration auf einzelne Kunden, Zahlungsziele.
- Finanzierung: Laufzeiten, Prolongationen, Sicherheiten und Verfügungsrahmen.
- Operative Risiken: Abhängigkeiten in Lieferkette, Personal und Kapazität.
Restrukturierung als Prozess
- 01
Analyse
Erfassung der wirtschaftlichen Lage: Liquidität, Ergebnis, Verbindlichkeiten, Finanzierung, Sicherheiten und operative Situation.
- 02
Krisenstatus bestimmen
Einordnung des Krisenstadiums und Prüfung, ob insolvenzrechtlich relevante Zustände vorliegen oder absehbar sind.
- 03
Optionen vergleichen
Gegenüberstellung der in Betracht kommenden Wege mit ihren Voraussetzungen, Wirkungen und Anforderungen.
- 04
Finanzierung und Stakeholder einbeziehen
Abstimmung mit Finanzierern, wesentlichen Gläubigern und Gesellschaftern über Beiträge und Rahmenbedingungen.
- 05
Rechtliche Struktur festlegen
Entscheidung über den rechtlichen Rahmen und Vorbereitung der erforderlichen Anträge, Unterlagen und Beschlüsse.
- 06
Maßnahmen umsetzen
Umsetzung der vereinbarten operativen, finanziellen und rechtlichen Schritte mit klarer Zuständigkeit.
- 07
Entwicklung überwachen
Laufender Abgleich von Planung und Ist sowie Nachsteuerung, solange die Maßnahmen wirken sollen.
Restrukturierungswege
Sechs Wege – jeder mit eigenen Voraussetzungen.
Die folgenden Wege unterscheiden sich in Voraussetzungen, Öffentlichkeit, Beteiligung der Gläubiger und Rolle des Gerichts. Keiner ist pauschal vorzugswürdig; maßgeblich ist der Einzelfall.
- 01Außergerichtliche SanierungFreiwillige Vereinbarungen mit Finanzierern, Gläubigern und Gesellschaftern ohne gerichtliches Verfahren. Setzt die Zustimmung der Beteiligten voraus.
- 02StaRUGGesetzlicher Rahmen für eine Restrukturierung vor der Insolvenz mit Restrukturierungsplan, Gruppenbildung und begrenzten gerichtlichen Instrumenten.
- 03EigenverwaltungInsolvenzverfahren unter eigener Verwaltungsverantwortung und unter Aufsicht eines Sachwalters, sofern das Gericht die Anordnung trifft.
- 04SchutzschirmverfahrenBesondere Ausprägung der Eigenverwaltung zur Vorbereitung eines Insolvenzplans, die eine Bescheinigung und weitere Voraussetzungen erfordert.
- 05InsolvenzplanGestaltung des Insolvenzverfahrens durch einen von den Beteiligten angenommenen und gerichtlich bestätigten Plan.
- 06Regelverfahren mit SanierungsoptionAuch im Regelverfahren kann eine Fortführung oder eine übertragende Sanierung in Betracht kommen, wenn dies wirtschaftlich darstellbar ist.
Weiterführende Themen
Häufige Fragen zur Restrukturierung
Ansprechpartner
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Peter F. Grimberg · Ziegelgasse 32 · 74889 Sinsheim
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