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Insolvenzverwaltung

Werte sichern. Interessen berücksichtigen. Verfahren strukturiert führen.

Ein Insolvenzverfahren stellt Unternehmen, Gläubiger, Arbeitnehmer, Gesellschafter und weitere Beteiligte vor wirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen. Eine strukturierte Verfahrensführung schafft Orientierung, sichert Vermögenswerte und bildet die Grundlage für eine geordnete Bearbeitung der unterschiedlichen Interessen.

Arbeitsplatz mit Akten und Unterlagen

Aufgaben

Insolvenzverwaltung verbindet Recht, Wirtschaft und Organisation.

Insolvenzverwaltung bedeutet mehr als die Abwicklung eines Verfahrens. Mit der Eröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Masse gehörende Vermögen auf den Verwalter über. Damit verbunden ist die Verantwortung, vorhandene Werte zu sichern, wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und die Interessen der Beteiligten in einem geordneten Rahmen zusammenzuführen.

Am Anfang steht die Sicherung der Insolvenzmasse: Vermögenswerte werden erfasst, Zugriffsmöglichkeiten geordnet, Konten und Unterlagen gesichert. Parallel dazu erfolgt die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse – von der Liquidität über offene Forderungen bis zu bestehenden Verbindlichkeiten und Sicherungsrechten Dritter.

Auf dieser Grundlage stellt sich die Frage nach Fortführungsmöglichkeiten. Ein laufender Geschäftsbetrieb kann Werte erhalten, etwa durch die Abwicklung begonnener Aufträge oder die Vorbereitung einer Übertragung. Zugleich sind Verträge zu beurteilen, die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu klären und die weitere Behandlung einzelner Vermögenswerte festzulegen.

Hinzu kommen die laufende Bearbeitung angemeldeter Forderungen, die Berücksichtigung von Gläubigerinteressen, die Berichterstattung gegenüber Gericht und Gläubigern sowie die Beachtung gerichtlicher Vorgaben. Das Verfahren endet mit der Verteilung der vorhandenen Mittel und dem förmlichen Abschluss.

  • Sicherung der Insolvenzmasse und Erfassung der Vermögenswerte
  • Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse
  • Beurteilung von Fortführungsmöglichkeiten und Verträgen
  • Bearbeitung von Forderungen und Rechten Dritter
  • Berichterstattung an Gericht und Gläubiger
  • Verwertung, Verteilung und Abschluss des Verfahrens

Aufgaben des Insolvenzverwalters

Die folgenden Aufgabenbereiche greifen im Verfahren ineinander. Ihre Gewichtung hängt davon ab, ob ein Geschäftsbetrieb vorhanden ist, welche Werte zur Masse gehören und welche Rechte Dritter zu berücksichtigen sind.

  1. 01

    Sicherung

    Vermögenswerte erfassen, sichern und vor weiterem Wertverlust schützen.

  2. 02

    Analyse

    Wirtschaftliche und rechtliche Situation beurteilen: Liquidität, Verträge, Forderungen, Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte.

  3. 03

    Fortführung

    Prüfen, ob eine vorläufige oder längerfristige Unternehmensfortführung wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

  4. 04

    Verwertung

    Vermögenswerte bewerten und im Rahmen des jeweiligen Verfahrens strukturiert verwerten.

  5. 05

    Forderungen

    Angemeldete Forderungen und weitere Ansprüche bearbeiten, prüfen und in die Insolvenztabelle aufnehmen.

  6. 06

    Kommunikation

    Gericht, Gläubiger, Arbeitnehmer und weitere Beteiligte über den Verfahrensstand informieren.

  7. 07

    Abschluss

    Verfahren nach Maßgabe der gesetzlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen abschließen.

Vom Insolvenzantrag bis zum Abschluss.

Der folgende Ablauf beschreibt die typische Abfolge eines Insolvenzverfahrens. Er ist ein Orientierungsrahmen: Reihenfolge, Schwerpunkte und Dauer hängen vom jeweiligen Verfahren ab, insbesondere von Umfang und Verwertbarkeit des Vermögens sowie von der Zahl der Beteiligten.

  1. 01

    Insolvenzantrag

    Der Antrag kann durch den Schuldner oder durch einen Gläubiger gestellt werden. Er ist Ausgangspunkt der gerichtlichen Prüfung.

  2. 02

    Vorläufiges Insolvenzverfahren

    Das Gericht kann Sicherungsmaßnahmen anordnen und einen vorläufigen Verwalter einsetzen, um vorhandene Werte zu erhalten.

  3. 03

    Prüfung der Voraussetzungen

    Geprüft werden Eröffnungsgrund und die Frage, ob die vorhandene Masse voraussichtlich die Verfahrenskosten deckt.

  4. 04

    Eröffnungsentscheidung

    Das Gericht eröffnet das Verfahren, bestellt den Verwalter und macht die Entscheidung öffentlich bekannt.

  5. 05

    Forderungsanmeldung

    Gläubiger melden ihre Forderungen unter Angabe von Betrag und Grund beim Verwalter an.

  6. 06

    Berichtstermin und Gläubigerversammlung

    Der Verwalter berichtet über die wirtschaftliche Lage; die Gläubigerversammlung entscheidet über den weiteren Verfahrensgang.

  7. 07

    Verwertung, Fortführung oder Sanierung

    Je nach Ausgangslage werden Werte verwertet, der Betrieb fortgeführt oder Sanierungswege wie ein Insolvenzplan verfolgt.

  8. 08

    Prüfung angemeldeter Forderungen

    Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen erörtert und als festgestellt oder bestritten in die Tabelle eingetragen.

  9. 09

    Verteilung

    Vorhandene Mittel werden nach Abzug der Verfahrenskosten und vorrangiger Ansprüche an die Insolvenzgläubiger verteilt.

  10. 10

    Abschluss

    Nach der Schlussverteilung wird das Verfahren aufgehoben. Ablauf und Dauer hängen vom jeweiligen Verfahren ab.

Fortführung und Verwertung sind keine Gegensätze.

Häufig wird angenommen, ein Insolvenzverfahren führe zwangsläufig zur Zerschlagung eines Unternehmens. Tatsächlich stehen mehrere Wege nebeneinander, die sich je nach wirtschaftlicher Situation auch kombinieren lassen.

Mögliche Wege

  • Fortführung des Betriebs, etwa zur Abwicklung laufender Aufträge oder zum Erhalt von Werten
  • Veräußerung des Geschäftsbetriebs oder einzelner Betriebsteile an einen Erwerber
  • Restrukturierung der Verhältnisse, beispielsweise über einen Insolvenzplan
  • Einzelverwertung von Vermögenswerten, wenn eine Fortführung wirtschaftlich nicht darstellbar ist

Welcher Weg in Betracht kommt, ergibt sich aus der Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse: vorhandene Liquidität, Auftragslage, Vertragssituation, Rechte Dritter an einzelnen Gegenständen und die Erwartungen der Gläubiger. Aussagen über Erfolgswahrscheinlichkeiten lassen sich daraus nicht ableiten.

Gläubiger im Insolvenzverfahren

Gläubiger sind zentrale Beteiligte des Verfahrens. Ihre Rechte hängen davon ab, welche Art von Forderung besteht und ob Sicherungsrechte vereinbart wurden.

  • Forderungsanmeldung: Forderungen werden unter Angabe von Betrag und Grund beim Verwalter angemeldet.
  • Prüfung der Forderung: Im Prüfungstermin wird die Forderung als festgestellt oder bestritten in die Tabelle eingetragen.
  • Sicherungsrechte: Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte werden gesondert beurteilt.
  • Aussonderung: Gegenstände, die nicht zur Masse gehören, können herausverlangt werden.
  • Absonderung: An bestimmten Gegenständen bestehen Rechte auf vorrangige Befriedigung aus dem Verwertungserlös.
  • Gläubigerversammlung: Sie entscheidet über wesentliche Fragen des weiteren Verfahrensgangs.
  • Gläubigerausschuss: Er begleitet und überwacht die Tätigkeit des Verwalters.
  • Quotenzahlung: Eine Verteilung erfolgt erst, wenn verteilungsfähige Mittel vorhanden sind.

Häufige Fragen zur Insolvenzverwaltung

Ansprechpartner

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Rechtliche Fragen im Insolvenzrecht hängen regelmäßig vom konkreten Sachverhalt ab. Für eine individuelle Einordnung können Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.

Peter F. Grimberg · Ziegelgasse 32 · 74889 Sinsheim

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über insolvenzrechtliche Zusammenhänge und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Ob und wie die dargestellten Grundsätze auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.