Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrechtliche Fragen im unternehmerischen Alltag und in der Krise.
Unternehmerisches Handeln wirft fortlaufend rechtliche Fragen auf – von gesellschaftsrechtlichen Strukturen über Verträge bis zu Haftungsfragen der Geschäftsleitung. In der Krise treten diese Fragen häufig gebündelt und mit besonderer Dringlichkeit auf.

Einordnung
Wirtschaftsrecht als Querschnittsmaterie.
Wirtschaftsrecht ist keine in sich geschlossene Rechtsmaterie, sondern ein Sammelbegriff für rechtliche Fragestellungen, die sich im unternehmerischen Kontext stellen. Dazu zählen unter anderem das Gesellschaftsrecht, das allgemeine Vertragsrecht, Teile des Insolvenzrechts – insbesondere die Insolvenzanfechtung –, die Organhaftung sowie arbeitsrechtliche Fragen, soweit sie im Zusammenhang mit unternehmerischen Krisensituationen stehen.
Aufgrund der Ausrichtung der Kanzlei auf Insolvenzverwaltung und Restrukturierung liegt ein Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlichen Beratung dort, wo diese Bereiche zusammentreffen: bei Fragen der Haftung von Geschäftsleitungsorganen, bei der Insolvenzanfechtung, bei der Sicherung und Durchsetzung von Forderungen sowie bei arbeitsrechtlichen Folgefragen einer Unternehmenskrise.
Schnittstellen zu Insolvenzrecht und Restrukturierung
Viele wirtschaftsrechtliche Fragestellungen entfalten ihre besondere Relevanz erst im Zusammenhang mit einer Unternehmenskrise oder einem Insolvenzverfahren. Ein Vertragspartner, der Zahlungen kurz vor Insolvenzeröffnung erhalten hat, sieht sich möglicherweise einer Anfechtung ausgesetzt. Eine Geschäftsleitung, die in der Krise Zahlungen leistet, muss die insolvenzrechtlichen Grenzen ihrer Handlungsbefugnis kennen.
Verweise in andere Cluster
- Verfahrensrahmen der Unternehmensinsolvenz: Unternehmensinsolvenz
- Forderungsanmeldung im Verfahren: Gläubigerinformationen
- Frühzeitige Krisenanalyse: Krisenberatung
- Verantwortung der Geschäftsleitung in der Krise: Organhaftung
Vorgehen bei der Bearbeitung
Ausgangspunkt jeder Bearbeitung ist die Erfassung des Sachverhalts: die maßgeblichen Verträge, Gesellschafts- und Handelsregisterunterlagen, der zeitliche Ablauf von Zahlungen und Rechtshandlungen sowie – soweit einschlägig – der Stand eines etwaigen Insolvenzverfahrens. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche rechtlichen Ansprüche, Risiken oder Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.
Leistungsfelder
Sechs Leistungsfelder im Wirtschaftsrecht.
Die folgenden Themen bilden den Kern der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie stehen häufig in engem Zusammenhang mit den Bereichen Insolvenzverwaltung und Restrukturierung.
- 01GesellschaftsrechtGesellschaftsrechtliche Strukturen, Beschlussfassung und Fragen im Zusammenhang mit Krise und Verfahren.
- 02VertragsrechtGestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
- 03InsolvenzanfechtungAnfechtungstatbestände, Fristen und Verteidigung gegen Rückforderungsansprüche.
- 04GeschäftsführerhaftungHaftungsrisiken der Geschäftsleitung im laufenden Betrieb und in der Krise.
- 05ForderungsmanagementSicherung, Durchsetzung und Anmeldung von Forderungen gegenüber Geschäftspartnern.
- 06Arbeitsrecht in der KriseArbeitsrechtliche Fragestellungen bei Restrukturierung, Kurzarbeit und Insolvenz.
Häufige Fragen zum Wirtschaftsrecht
Ansprechpartner
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Rechtliche Fragen im Insolvenzrecht hängen regelmäßig vom konkreten Sachverhalt ab. Für eine individuelle Einordnung können Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.
Peter F. Grimberg · Ziegelgasse 32 · 74889 Sinsheim
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über insolvenzrechtliche Zusammenhänge und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Ob und wie die dargestellten Grundsätze auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.