Zum Inhalt springen

Verwertung · Maschinen

Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung.

Produktionsmaschinen, Werkzeuge und die Betriebs- und Geschäftsausstattung eines insolventen Unternehmens gehören zu den typischen Verwertungsgegenständen in Unternehmensinsolvenzen. Diese Seite stellt Bewertung, Sicherungsrechte und Ablauf dar.

Industriemaschinen in einer Werkhalle

Einordnung

Maschinen und Betriebsausstattung als Massegegenstand

In Unternehmensinsolvenzen gehören Maschinen, Werkzeuge, Fertigungseinrichtungen sowie die allgemeine Betriebs- und Geschäftsausstattung häufig zu den wesentlichen Vermögenswerten. Sie werden verwertet, wenn eine Fortführung des Betriebs oder eine übertragende Sanierung nicht in Betracht kommt oder soweit einzelne Gegenstände hierfür nicht benötigt werden.

Bei der Verwertung wird zwischen Einzelmaschinen, technisch zusammenhängenden Anlagen und allgemeiner Büro- oder Lagerausstattung unterschieden, da sich hieraus unterschiedliche Verwertungswege ergeben können.

Bewertung von Maschinen und Anlagen

Die Bewertung technischer Anlagen berücksichtigt Baujahr, Zustand, Wartungshistorie, Auslastung und die Marktgängigkeit des jeweiligen Maschinentyps. Bei komplexeren oder spezialisierten Anlagen wird regelmäßig eine sachverständige Begutachtung eingeholt, um eine sachgerechte Grundlage für die Preisfindung zu schaffen.

Bei zusammenhängenden Produktionslinien wird zudem geprüft, ob eine Verwertung als Gesamtanlage wirtschaftlich vorteilhafter ist als eine Einzelveräußerung der Bestandteile.

Sicherungsrechte an Maschinen

Maschinen werden häufig durch Kreditinstitute finanziert und dabei sicherungsübereignet, oder sie unterliegen einem verlängerten beziehungsweise erweiterten Eigentumsvorbehalt eines Lieferanten. In diesen Fällen besteht ein Absonderungsrecht, das bei der Verwertung zu beachten ist.

  • Feststellung, ob Sicherungseigentum oder Eigentumsvorbehalt an der Maschine besteht
  • Abstimmung mit dem jeweils Berechtigten vor der Verwertung
  • Vorrangige Auskehrung des Erlöses abzüglich eines Kostenbeitrags zugunsten der Masse
  • Dokumentation der Zuordnung im Datenblatt, sobald ein Objekt veröffentlicht wird

Weiterführende Informationen zu Sicherungsrechten Dritter: Gläubigerinformationen.

Ablauf der Verwertung

  1. 01

    Erfassung

    Inventarisierung der Maschinen und Ausstattung sowie Prüfung der Rechtslage.

  2. 02

    Bewertung

    Ermittlung des Marktwerts, gegebenenfalls durch Sachverständige.

  3. 03

    Auswahl der Verwertungsart

    Entscheidung über Einzelverkauf, Gesamtveräußerung oder Versteigerung.

  4. 04

    Veröffentlichung

    Darstellung freigegebener Objekte mit Datenblatt in dieser Kategorie.

  5. 05

    Besichtigung

    Möglichkeit zur Besichtigung am Standort, sofern im Einzelfall vorgesehen.

  6. 06

    Verkauf und Übergabe

    Veräußerung sowie Übergabe nach Zahlungseingang, einschließlich Demontage nach Absprache.

Unterlagen und Übergabe

Zu Maschinen können, soweit vorhanden, technische Dokumentationen, Wartungsnachweise, CE-Kennzeichnungen und Betriebsanleitungen gehören. Der konkrete Umfang wird im jeweiligen Datenblatt angegeben, sobald ein Objekt zur Veräußerung freigegeben ist.

Übergabe und Demontage

Demontage und Abtransport erfolgen regelmäßig durch den Erwerber und auf dessen Kosten, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Weitere Hinweise zu Zahlung, Abholung und Gewährleistungsausschluss enthalten die Informationen für Erwerber.

Aktuelle Angebote

Derzeit keine Angebote

Im Bereich Maschinen sind aktuell keine Objekte zur Verwertung veröffentlicht.

Verwertungsobjekte werden veröffentlicht, sobald sie im Rahmen eines laufenden Insolvenzverfahrens zur Veräußerung freigegeben sind. Diese Seite wird entsprechend aktualisiert.

Häufige Fragen zu Maschinen und Betriebsausstattung

Ansprechpartner

Sie haben Fragen zu einer konkreten Situation?

Rechtliche Fragen im Insolvenzrecht hängen regelmäßig vom konkreten Sachverhalt ab. Für eine individuelle Einordnung können Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.

Peter F. Grimberg · Ziegelgasse 32 · 74889 Sinsheim

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über insolvenzrechtliche Zusammenhänge und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Ob und wie die dargestellten Grundsätze auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.