Insolvenzplan
Verfahren gestalten statt nur abwickeln.
Der Insolvenzplan erlaubt es, von der gesetzlichen Regelabwicklung abzuweichen und eine auf den Einzelfall zugeschnittene Lösung zu entwickeln – getragen von den Beteiligten und bestätigt durch das Gericht.

Grundlagen
Was der Insolvenzplan leisten kann
Das Insolvenzverfahren folgt grundsätzlich einem gesetzlich vorgezeichneten Ablauf: Erfassung, Verwertung, Verteilung. Der Insolvenzplan eröffnet demgegenüber die Möglichkeit, den Umgang mit Vermögen, Verbindlichkeiten und Rechten der Beteiligten eigenständig zu regeln, soweit sich dies im gesetzlichen Rahmen bewegt.
Typische Zielsetzungen
- Fortführung eines Geschäftsbetriebs, wenn dies wirtschaftlich tragfähig darstellbar ist
- Erhalt der Rechtsträgerschaft statt vollständiger Abwicklung
- Regelung der Verbindlichkeiten in gruppenbezogener Form
- Einbindung von Beiträgen Dritter, etwa Gesellschafter oder Investoren
- Kalkulierbarer und zeitlich absehbarer Abschluss des Verfahrens
Aufbau eines Insolvenzplans
Darstellender Teil
Der darstellende Teil beschreibt die Ausgangslage, die Ursachen der Krise, die bereits ergriffenen Maßnahmen und die Grundlagen der Planung. Er dient der Information der Beteiligten und schafft die Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung.
Gestaltender Teil
Der gestaltende Teil legt fest, welche Rechtsänderungen eintreten sollen – etwa in Bezug auf Forderungen, Sicherheiten oder Anteilsrechte. Er ist der rechtlich verbindliche Kern des Plans.
Anlagen
- Vermögensübersicht zum Stichtag
- Ergebnis- und Finanzplanung für den Planzeitraum
- Vergleichsrechnung: Ergebnis mit Plan gegenüber Ergebnis ohne Plan
- Erklärungen und Zusagen beteiligter Dritter, soweit vorgesehen
Vom Entwurf bis zur Bestätigung
- 01
Prüfung der Eignung
Analyse, ob eine Planlösung gegenüber der Regelabwicklung wirtschaftlich vorteilhaft darstellbar ist.
- 02
Ausarbeitung
Erstellung von darstellendem und gestaltendem Teil einschließlich der erforderlichen Anlagen.
- 03
Gruppenbildung
Einteilung der Beteiligten in Gruppen nach Rechtsstellung und wirtschaftlichen Interessen.
- 04
Einreichung und Vorprüfung
Der Plan wird beim Insolvenzgericht eingereicht und auf die gesetzlichen Anforderungen geprüft.
- 05
Stellungnahmen
Beteiligte erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme; Rückmeldungen können zu Anpassungen führen.
- 06
Erörterungs- und Abstimmungstermin
Der Plan wird erörtert; die Gruppen stimmen nach den gesetzlichen Mehrheitsregeln ab.
- 07
Gerichtliche Bestätigung
Das Gericht bestätigt den Plan, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- 08
Umsetzung
Mit Rechtskraft treten die Wirkungen ein; die Erfüllung kann nach Maßgabe des Plans überwacht werden.
Insolvenzplan oder Regelabwicklung?
Die Entscheidung ist keine Frage der Präferenz, sondern des nachweisbaren Ergebnisses. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wesentlichen strukturellen Unterschiede.
| Aspekt | Insolvenzplan | Regelabwicklung |
|---|---|---|
| Ausgangspunkt | Gestaltung durch die Beteiligten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben | Gesetzlich vorgezeichnete Abwicklung und Verteilung |
| Umgang mit dem Unternehmen | Fortführung oder Umgestaltung kann Gegenstand des Plans sein | Fortführung nur, soweit sie im Verfahren wirtschaftlich darstellbar ist |
| Befriedigung der Gläubiger | Nach den Regelungen des gestaltenden Teils, gruppenbezogen | Quotale Verteilung des Verwertungserlöses nach gesetzlicher Rangfolge |
| Mitwirkung der Beteiligten | Abstimmung in Gruppen, gerichtliche Bestätigung erforderlich | Beschlüsse der Gläubigerversammlung im gesetzlichen Rahmen |
| Aufwand | Erhöhter Vorbereitungs-, Dokumentations- und Abstimmungsaufwand | Standardisierter Verfahrensablauf |
Praktische Voraussetzungen
Ein Insolvenzplan setzt belastbare Zahlen und eine tragfähige Perspektive voraus. Ohne verlässliche Datengrundlage lässt sich weder die Vergleichsrechnung noch die Planung nachvollziehbar darstellen.
- Aktuelle und geordnete Buchhaltung sowie belastbare Vermögensübersichten
- Nachvollziehbare Planung von Ergebnis, Liquidität und Finanzierung
- Klarheit über Sicherungsrechte und Rangverhältnisse
- Bereitschaft der wesentlichen Beteiligten zur Mitwirkung
- Realistische Einschätzung der operativen Leistungsfähigkeit
Außerhalb des Insolvenzverfahrens stehen weitere Instrumente zur Verfügung; dazu informiert der Bereich Restrukturierung.
Häufige Fragen zum Insolvenzplan
Ansprechpartner
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Rechtliche Fragen im Insolvenzrecht hängen regelmäßig vom konkreten Sachverhalt ab. Für eine individuelle Einordnung können Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.
Peter F. Grimberg · Ziegelgasse 32 · 74889 Sinsheim
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