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Insolvenzplan

Verfahren gestalten statt nur abwickeln.

Der Insolvenzplan erlaubt es, von der gesetzlichen Regelabwicklung abzuweichen und eine auf den Einzelfall zugeschnittene Lösung zu entwickeln – getragen von den Beteiligten und bestätigt durch das Gericht.

Arbeitsplatz mit Akten und Unterlagen

Grundlagen

Was der Insolvenzplan leisten kann

Das Insolvenzverfahren folgt grundsätzlich einem gesetzlich vorgezeichneten Ablauf: Erfassung, Verwertung, Verteilung. Der Insolvenzplan eröffnet demgegenüber die Möglichkeit, den Umgang mit Vermögen, Verbindlichkeiten und Rechten der Beteiligten eigenständig zu regeln, soweit sich dies im gesetzlichen Rahmen bewegt.

Typische Zielsetzungen

  • Fortführung eines Geschäftsbetriebs, wenn dies wirtschaftlich tragfähig darstellbar ist
  • Erhalt der Rechtsträgerschaft statt vollständiger Abwicklung
  • Regelung der Verbindlichkeiten in gruppenbezogener Form
  • Einbindung von Beiträgen Dritter, etwa Gesellschafter oder Investoren
  • Kalkulierbarer und zeitlich absehbarer Abschluss des Verfahrens

Aufbau eines Insolvenzplans

Darstellender Teil

Der darstellende Teil beschreibt die Ausgangslage, die Ursachen der Krise, die bereits ergriffenen Maßnahmen und die Grundlagen der Planung. Er dient der Information der Beteiligten und schafft die Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung.

Gestaltender Teil

Der gestaltende Teil legt fest, welche Rechtsänderungen eintreten sollen – etwa in Bezug auf Forderungen, Sicherheiten oder Anteilsrechte. Er ist der rechtlich verbindliche Kern des Plans.

Anlagen

  • Vermögensübersicht zum Stichtag
  • Ergebnis- und Finanzplanung für den Planzeitraum
  • Vergleichsrechnung: Ergebnis mit Plan gegenüber Ergebnis ohne Plan
  • Erklärungen und Zusagen beteiligter Dritter, soweit vorgesehen

Vom Entwurf bis zur Bestätigung

  1. 01

    Prüfung der Eignung

    Analyse, ob eine Planlösung gegenüber der Regelabwicklung wirtschaftlich vorteilhaft darstellbar ist.

  2. 02

    Ausarbeitung

    Erstellung von darstellendem und gestaltendem Teil einschließlich der erforderlichen Anlagen.

  3. 03

    Gruppenbildung

    Einteilung der Beteiligten in Gruppen nach Rechtsstellung und wirtschaftlichen Interessen.

  4. 04

    Einreichung und Vorprüfung

    Der Plan wird beim Insolvenzgericht eingereicht und auf die gesetzlichen Anforderungen geprüft.

  5. 05

    Stellungnahmen

    Beteiligte erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme; Rückmeldungen können zu Anpassungen führen.

  6. 06

    Erörterungs- und Abstimmungstermin

    Der Plan wird erörtert; die Gruppen stimmen nach den gesetzlichen Mehrheitsregeln ab.

  7. 07

    Gerichtliche Bestätigung

    Das Gericht bestätigt den Plan, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  8. 08

    Umsetzung

    Mit Rechtskraft treten die Wirkungen ein; die Erfüllung kann nach Maßgabe des Plans überwacht werden.

Insolvenzplan oder Regelabwicklung?

Die Entscheidung ist keine Frage der Präferenz, sondern des nachweisbaren Ergebnisses. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wesentlichen strukturellen Unterschiede.

AspektInsolvenzplanRegelabwicklung
AusgangspunktGestaltung durch die Beteiligten im Rahmen der gesetzlichen VorgabenGesetzlich vorgezeichnete Abwicklung und Verteilung
Umgang mit dem UnternehmenFortführung oder Umgestaltung kann Gegenstand des Plans seinFortführung nur, soweit sie im Verfahren wirtschaftlich darstellbar ist
Befriedigung der GläubigerNach den Regelungen des gestaltenden Teils, gruppenbezogenQuotale Verteilung des Verwertungserlöses nach gesetzlicher Rangfolge
Mitwirkung der BeteiligtenAbstimmung in Gruppen, gerichtliche Bestätigung erforderlichBeschlüsse der Gläubigerversammlung im gesetzlichen Rahmen
AufwandErhöhter Vorbereitungs-, Dokumentations- und AbstimmungsaufwandStandardisierter Verfahrensablauf

Praktische Voraussetzungen

Ein Insolvenzplan setzt belastbare Zahlen und eine tragfähige Perspektive voraus. Ohne verlässliche Datengrundlage lässt sich weder die Vergleichsrechnung noch die Planung nachvollziehbar darstellen.

  • Aktuelle und geordnete Buchhaltung sowie belastbare Vermögensübersichten
  • Nachvollziehbare Planung von Ergebnis, Liquidität und Finanzierung
  • Klarheit über Sicherungsrechte und Rangverhältnisse
  • Bereitschaft der wesentlichen Beteiligten zur Mitwirkung
  • Realistische Einschätzung der operativen Leistungsfähigkeit

Außerhalb des Insolvenzverfahrens stehen weitere Instrumente zur Verfügung; dazu informiert der Bereich Restrukturierung.

Häufige Fragen zum Insolvenzplan

Ansprechpartner

Sie haben Fragen zu einer konkreten Situation?

Rechtliche Fragen im Insolvenzrecht hängen regelmäßig vom konkreten Sachverhalt ab. Für eine individuelle Einordnung können Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.

Peter F. Grimberg · Ziegelgasse 32 · 74889 Sinsheim

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über insolvenzrechtliche Zusammenhänge und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Ob und wie die dargestellten Grundsätze auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.