Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrechtliche Strukturen und ihre rechtssichere Gestaltung.
Ob Gründung, laufender Betrieb, Gesellschafterwechsel oder Krise – gesellschaftsrechtliche Fragen begleiten Unternehmen über den gesamten Lebenszyklus und wirken sich unmittelbar auf Handlungsfähigkeit und Haftung aus.

Grundlagen
Gesellschaftsformen und ihre Bedeutung
Die Wahl und Ausgestaltung der Gesellschaftsform bestimmt maßgeblich, wie Haftung, Geschäftsführung und Gewinnverteilung geregelt sind. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gelten andere Grundsätze als für Personengesellschaften wie die OHG oder KG, insbesondere im Hinblick auf die persönliche Haftung der Gesellschafter.
- Kapitalgesellschaften: Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, strengere Formvorgaben.
- Personengesellschaften: regelmäßig unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter.
- Mischformen wie die GmbH & Co. KG verbinden Elemente beider Grundtypen.
- Der Gesellschaftsvertrag regelt Zuständigkeiten, Mehrheiten und Sonderrechte im Detail.
Organe und ihre Pflichten
Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und – soweit vorhanden – Aufsichtsgremien haben jeweils eigene Zuständigkeiten und Pflichten. Die Geschäftsführung trägt die laufende Verantwortung für die Geschäfte, während wesentliche Grundsatzentscheidungen regelmäßig den Gesellschaftern vorbehalten sind.
Typische Pflichten der Geschäftsführung
- Ordnungsgemäße Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses
- Beachtung von Satzung, Geschäftsordnung und Gesellschafterbeschlüssen
- Information der Gesellschafter über wesentliche Entwicklungen
- Beobachtung der wirtschaftlichen Lage und Prüfung insolvenzrechtlicher Pflichten
Verletzungen dieser Pflichten können zu einer persönlichen Haftung führen. Näheres dazu behandelt die Seite Geschäftsführerhaftung.
Gesellschafterkonflikte
Konflikte zwischen Gesellschaftern können unterschiedliche Ursachen haben – von unterschiedlichen strategischen Vorstellungen über Fragen der Gewinnverwendung bis zu Vorwürfen einer Pflichtverletzung. Solche Konflikte können die Beschlussfähigkeit der Gesellschaft erheblich beeinträchtigen.
- Anfechtung fehlerhafter Gesellschafterbeschlüsse
- Abberufung von Geschäftsführern aus wichtigem Grund
- Ausschluss von Gesellschaftern nach gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen
- Auseinandersetzung und Abfindung bei Ausscheiden eines Gesellschafters
Gesellschaftsrecht in der Unternehmenskrise
Gerät eine Gesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten, treten gesellschaftsrechtliche Fragen häufig in den Vordergrund: Kapitalerhaltung, Gesellschafterdarlehen, Einberufungspflichten bei Verlust des hälftigen Stammkapitals und die Abstimmung gesellschaftsrechtlicher Schritte mit insolvenzrechtlichen Pflichten.
Diese Fragen sind eng verzahnt mit der Krisenberatung und der Organhaftung.
Ablauf einer gesellschaftsrechtlichen Beratung
- 01
Sichtung
Prüfung von Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug und relevanten Beschlüssen.
- 02
Einordnung
Bestimmung der anwendbaren Vorschriften und der konkreten Fragestellung.
- 03
Optionen
Darstellung der rechtlich zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten.
- 04
Umsetzung
Vorbereitung von Beschlüssen, Verträgen oder gerichtlichen Schritten, soweit erforderlich.
Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht
Ansprechpartner
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Rechtliche Fragen im Insolvenzrecht hängen regelmäßig vom konkreten Sachverhalt ab. Für eine individuelle Einordnung können Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.
Peter F. Grimberg · Ziegelgasse 32 · 74889 Sinsheim
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über insolvenzrechtliche Zusammenhänge und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Ob und wie die dargestellten Grundsätze auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.