Vertragsrecht
Verträge, die im Geschäftsverkehr tragen – auch im Konfliktfall.
Verträge bilden die rechtliche Grundlage nahezu jeder unternehmerischen Beziehung. Ihre sorgfältige Gestaltung und die konsequente Durchsetzung vertraglicher Ansprüche sind wesentliche Bausteine wirtschaftlicher Sicherheit.

Grundlagen
Vertragsrecht im unternehmerischen Kontext
Unternehmerische Verträge unterscheiden sich von Verbraucherverträgen insbesondere durch den grundsätzlich weiteren Gestaltungsspielraum der Parteien und durch den eingeschränkten Anwendungsbereich mancher Schutzvorschriften. Zugleich gelten strengere Maßstäbe für die Auslegung im Handelsverkehr.
- Liefer- und Bezugsverträge als Grundlage laufender Geschäftsbeziehungen
- Dienst- und Werkverträge mit Regelungen zu Leistung, Abnahme und Gewährleistung
- Miet- und Pachtverträge über Geschäftsräume und Betriebsmittel
- Darlehens- und Sicherungsverträge im Rahmen der Unternehmensfinanzierung
Vertragsgestaltung
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung reduziert das Risiko späterer Streitigkeiten. Dazu gehören eine präzise Leistungsbeschreibung, klare Regelungen zu Preis, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten sowie Vorkehrungen für Leistungsstörungen und den Fall einer wirtschaftlichen Krise des Vertragspartners.
Typische Regelungsbereiche
- Leistungsbeschreibung und Abnahme
- Zahlungsbedingungen, Verzugsfolgen und Sicherheiten
- Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
- Laufzeit, Kündigung und außerordentliche Beendigungsgründe
- Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungsrechte
Leistungsstörungen
Kommt es zu Verzug, Schlechtleistung oder Nichterfüllung, stehen je nach Vertragstyp unterschiedliche Rechte zur Verfügung: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder außerordentliche Kündigung. Welche Rechte im Einzelfall bestehen, hängt von der vertraglichen Ausgestaltung und den gesetzlichen Regelungen ab.
Verträge in der wirtschaftlichen Krise
Gerät ein Vertragspartner in wirtschaftliche Schwierigkeiten, stellt sich häufig die Frage nach Sicherung offener Forderungen, nach Anpassung laufender Verträge und nach dem Umgang mit vertraglichen Krisenklauseln. Wird über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet, gelten die insolvenzrechtlichen Regelungen zur Erfüllung gegenseitiger Verträge.
Weiterführende Informationen zur Forderungssicherung bietet die Seite Forderungsmanagement, zur Behandlung von Verträgen im eröffneten Verfahren die Seite Unternehmensinsolvenz.
Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
- 01
Prüfung
Feststellung der vertraglichen Grundlage und der bestehenden Ansprüche.
- 02
Fristsetzung
Aufforderung zur Leistung oder Nacherfüllung unter Fristsetzung, soweit erforderlich.
- 03
Verhandlung
Prüfung einer einvernehmlichen Lösung mit dem Vertragspartner.
- 04
Gerichtliche Geltendmachung
Klage, Mahnverfahren oder einstweiliger Rechtsschutz, wenn eine Einigung ausbleibt.
Häufige Fragen zum Vertragsrecht
Ansprechpartner
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Rechtliche Fragen im Insolvenzrecht hängen regelmäßig vom konkreten Sachverhalt ab. Für eine individuelle Einordnung können Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.
Peter F. Grimberg · Ziegelgasse 32 · 74889 Sinsheim
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über insolvenzrechtliche Zusammenhänge und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Ob und wie die dargestellten Grundsätze auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.