Organhaftung
Verantwortung von Geschäftsführung und Organen in der Unternehmenskrise.
Mit zunehmender wirtschaftlicher Krise steigen auch die Anforderungen an Geschäftsleitung und weitere Verantwortliche. Entscheidungen sollten rechtlich geprüft und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Grundlagen
Pflichten in der Krise
Die Pflichten der Geschäftsleitung verändern sich mit der wirtschaftlichen Lage. Was in stabilen Zeiten unternehmerisches Ermessen ist, kann in der Krise durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt sein – insbesondere zum Schutz der Gläubigergesamtheit.
Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung
Erforderlich ist eine fortlaufende Beobachtung von Liquidität, Ergebnis und Finanzierung. Zeichnen sich Krisenanzeichen ab, ist eine vertiefte Prüfung veranlasst; deren Ergebnis ist festzuhalten.
Prüfung möglicher Insolvenzgründe
- Zahlungsfähigkeit: Können fällige Verbindlichkeiten aus verfügbaren Mitteln bedient werden?
- Drohende Zahlungsunfähigkeit: Ist absehbar, dass künftig fällige Verbindlichkeiten nicht erfüllt werden können?
- Überschuldung: Deckt das Vermögen die Verbindlichkeiten, und besteht eine positive Fortführungsprognose?
- Antragspflichten: Bei haftungsbeschränkten Gesellschaften gelten gesetzliche Höchstfristen.
- Zahlungen: Nach Eintritt eines Insolvenzgrundes bestehen Beschränkungen für Leistungen.
Information und Dokumentation
Gesellschafter und je nach Sachverhalt weitere Beteiligte sind zu informieren. Entscheidungen, die auf einer Prognose beruhen, sollten mit ihrer Grundlage dokumentiert werden, damit sie später nachvollziehbar bleiben.
Typische Haftungsfelder
Zahlungen in der Krise
Leistungen nach Eintritt der Insolvenzreife können Erstattungsansprüche auslösen, soweit sie nicht mit der gebotenen Sorgfalt vereinbar sind.
Verspäteter Insolvenzantrag
Wird ein gebotener Antrag nicht rechtzeitig gestellt, kommen straf- und haftungsrechtliche Folgen in Betracht.
Steuern
Gesetzliche Vertreter treffen besondere Pflichten bei Anmeldung und Abführung; deren Verletzung kann eine persönliche Haftung begründen.
Sozialversicherungsbeiträge
Nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge sind rechtlich besonders sanktioniert und in der Krise sorgfältig zu behandeln.
Allgemeine Geschäftsleiterpflichten
Organisationsverschulden, unzureichende Überwachung oder fehlende Entscheidungsgrundlagen können eine Pflichtverletzung darstellen.
Gesellschafterinteressen
Beschlüsse, Weisungen und Informationspflichten im Verhältnis zu den Gesellschaftern sind einzuhalten und zu dokumentieren.
Gläubigerinteressen
In der Krise rückt der Schutz der Gläubigergesamtheit in den Vordergrund und begrenzt unternehmerische Entscheidungsspielräume.
Anfechtbare Vorgänge
Leistungen an einzelne Gläubiger oder nahestehende Personen können später Gegenstand einer Anfechtung sein.
Weiterführend zur Rückforderung von Leistungen aus der Krisenzeit: Insolvenzanfechtung.
Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.
In späteren Auseinandersetzungen wird regelmäßig geprüft, was zum Entscheidungszeitpunkt bekannt war und auf welcher Grundlage gehandelt wurde. Eine sorgfältige Dokumentation ersetzt keine richtige Entscheidung, macht sie aber überprüfbar.
Was dokumentiert werden sollte
- Datenstand: welche Zahlen, Auswertungen und Planungen lagen vor?
- Annahmen: worauf stützt sich die Prognose, und welche Alternativen wurden erwogen?
- Beteiligte: wer war eingebunden, und welche fachlichen Stellungnahmen lagen vor?
- Beschlüsse: was wurde entschieden, wann, und mit welcher Begründung?
- Umsetzung: welche Maßnahmen wurden ergriffen und wie wurden sie überwacht?
Praktische Hinweise
- Dokumentation zeitnah erstellen, nicht rückwirkend rekonstruieren
- Unterlagen geordnet und auffindbar aufbewahren
- Zwischenstände festhalten, auch wenn sich die Lage später ändert
- Externe Stellungnahmen mit Auftrag, Datengrundlage und Datum ablegen
D&O-Versicherung
Eine D&O-Versicherung kann Ansprüche gegen Mitglieder der Geschäftsleitung abdecken. Ob im Einzelfall Versicherungsschutz besteht, richtet sich allein nach dem jeweiligen Vertrag und den vereinbarten Bedingungen.
- Maßgeblich sind Deckungsumfang, Ausschlüsse und die vereinbarte Versicherungssumme.
- Verträge folgen regelmäßig dem Anspruchserhebungsprinzip; der Zeitpunkt der Geltendmachung ist bedeutsam.
- Obliegenheiten zur Anzeige von Umständen und Ansprüchen sind zu beachten.
- Rückwärts- und Nachhaftungsregelungen können für ausgeschiedene Organmitglieder relevant sein.
Haftungsrisiken frühzeitig einordnen.
Haftungsfragen entstehen selten aus einer einzelnen Entscheidung, sondern aus einer Abfolge von Schritten, die zu spät geprüft wurden. Wer die wirtschaftliche Lage regelmäßig erfasst und die rechtlichen Konsequenzen früh einordnet, behält den Handlungsspielraum länger.
- Regelmäßige Beurteilung der Zahlungsfähigkeit anhand einer aktuellen Planung
- Klare Zuständigkeiten innerhalb der Geschäftsleitung, insbesondere bei Ressortverteilung
- Frühzeitige Einbindung fachlicher Unterstützung bei Zweifelsfragen
- Prüfung, bevor größere Zahlungen oder Vermögensverfügungen erfolgen
- Abgestimmte Kommunikation gegenüber Gesellschaftern und Finanzierern
Zur Datengrundlage und zu den ersten Schritten: Krisenberatung.
Häufige Fragen zur Organhaftung
Ansprechpartner
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Rechtliche Fragen im Insolvenzrecht hängen regelmäßig vom konkreten Sachverhalt ab. Für eine individuelle Einordnung können Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.
Peter F. Grimberg · Ziegelgasse 32 · 74889 Sinsheim
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