Forderungsmanagement
Forderungen sichern, konsequent durchsetzen und im Insolvenzfall wahren.
Ein strukturiertes Forderungsmanagement schützt die Liquidität eines Unternehmens. Es umfasst die vertragliche Absicherung von Ansprüchen ebenso wie deren konsequente Durchsetzung und die richtige Reaktion auf die Insolvenz eines Schuldners.

Grundlagen
Bedeutung eines strukturierten Forderungsmanagements
Offene Forderungen gegenüber Geschäftspartnern gehören zum unternehmerischen Alltag. Bleiben Zahlungen jedoch aus oder verzögern sich erheblich, wirkt sich dies unmittelbar auf die eigene Liquidität aus. Ein strukturiertes Forderungsmanagement zielt darauf ab, Ausfallrisiken frühzeitig zu erkennen, Forderungen vertraglich abzusichern und im Streitfall konsequent durchzusetzen.
Dazu gehören sowohl präventive Maßnahmen – etwa Bonitätsprüfungen und Sicherungsvereinbarungen – als auch reaktive Schritte wie Mahnwesen, gerichtliche Geltendmachung und die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren des Schuldners.
Sicherung von Forderungen
Bereits bei Vertragsschluss lassen sich Forderungen durch geeignete Sicherungsmittel absichern. Die Wahl des richtigen Instruments hängt von der Art der Geschäftsbeziehung, dem Vertragsgegenstand und der Bonität des Geschäftspartners ab.
Gängige Sicherungsmittel
- Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen von Waren
- Sicherungsübereignung von Betriebsmitteln oder Warenlagern
- Bürgschaften und Garantien Dritter
- Vorkasse, Anzahlungen und Vorauszahlungsvereinbarungen
- Vertragsstrafen und pauschalierter Schadensersatz
Weiterführende Hinweise zur vertraglichen Gestaltung von Sicherungsrechten bietet die Seite Vertragsrecht.
Durchsetzung offener Forderungen
Bleibt eine Zahlung aus, ist regelmäßig zunächst eine Mahnung mit Fristsetzung geboten. Bei unbestrittenen Forderungen kann ein gerichtliches Mahnverfahren zu einem vollstreckbaren Titel führen; bei streitigen Sachverhalten ist die Klage der regelmäßig zweckmäßigere Weg.
- 01
Mahnung
Aufforderung zur Zahlung unter Fristsetzung.
- 02
Mahnverfahren oder Klage
Erwirken eines vollstreckbaren Titels, je nach Sachlage.
- 03
Zwangsvollstreckung
Durchsetzung des Titels gegenüber dem Schuldner.
- 04
Insolvenzantrag
Prüfung eines Gläubigerantrags bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Forderungen bei Insolvenz des Schuldners
Wird über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, können offene Forderungen nicht mehr individuell durchgesetzt werden. Sie sind vielmehr beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Bestehen Sicherheiten, ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Aussonderungs- oder Absonderungsrecht besteht, das eine bevorzugte Befriedigung ermöglicht.
Weitere Informationen zur Forderungsanmeldung bietet die Seite Gläubigerinformationen, zum Verfahrensablauf insgesamt die Seite Unternehmensinsolvenz.
Zusammenhang mit dem Anfechtungsrisiko
Auch erhaltene Zahlungen sind nicht in jedem Fall endgültig gesichert: Erfolgte eine Zahlung in zeitlicher Nähe zu einer späteren Insolvenz des Schuldners, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Insolvenzanfechtung zurückgefordert werden. Ein umsichtiges Forderungsmanagement berücksichtigt dieses Risiko bereits bei der Vereinbarung von Zahlungsmodalitäten.
Ablauf einer Mandatsbearbeitung
- 01
Bestandsaufnahme
Sichtung der offenen Forderungen und der zugrundeliegenden Verträge.
- 02
Bewertung
Einschätzung der Erfolgsaussichten und des Anfechtungsrisikos.
- 03
Strategie
Festlegung des weiteren Vorgehens zwischen außergerichtlicher Einigung und gerichtlicher Durchsetzung.
- 04
Umsetzung
Einleitung der erforderlichen Maßnahmen bis zur Vollstreckung oder Anmeldung im Insolvenzverfahren.
Häufige Fragen zum Forderungsmanagement
Ansprechpartner
Sie haben Fragen zu einer konkreten Situation?
Rechtliche Fragen im Insolvenzrecht hängen regelmäßig vom konkreten Sachverhalt ab. Für eine individuelle Einordnung können Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.
Peter F. Grimberg · Ziegelgasse 32 · 74889 Sinsheim
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über insolvenzrechtliche Zusammenhänge und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Ob und wie die dargestellten Grundsätze auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.