Krisenberatung
Krisensituationen erkennen, bevor Handlungsoptionen verloren gehen.
Wirtschaftliche Krisen benötigen frühzeitig belastbare Informationen über Liquidität, Verbindlichkeiten und rechtliche Pflichten.

Warnsignale
Woran sich Krisen ankündigen
Warnsignale treten selten einzeln auf. Erst ihre Häufung und Dauer machen deutlich, dass es sich nicht um eine vorübergehende Schwankung handelt. Die folgenden Beobachtungen sind in der Praxis besonders aussagekräftig.
- Dauerhaft sinkende Liquidität trotz unveränderter Geschäftstätigkeit
- Zunehmend ausgereizte Zahlungsziele gegenüber Lieferanten
- Rückstände bei laufenden Verpflichtungen, etwa Mieten oder Leasingraten
- Kündigung oder Nichtverlängerung von Kreditlinien
- Verletzung vereinbarter Covenants oder Nachforderung von Sicherheiten
- Pfändungen, Mahnbescheide oder Vollstreckungsankündigungen
- Rückstände bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen
- Ausfall wesentlicher Forderungen oder Kundenverluste
- Operative Verluste über mehrere Perioden ohne einmaligen Anlass
Welche Informationen werden benötigt?
Am Anfang steht keine Maßnahme, sondern eine geordnete Datengrundlage. Ohne sie lassen sich weder Pflichten beurteilen noch Optionen bewerten. Die benötigten Informationen liegen im Unternehmen meist bereits vor.
Liquiditätsstatus
Verfügbare Mittel, fällige und in Kürze fällig werdende Verbindlichkeiten sowie erwartete Eingänge.
Finanzplanung
Rollierende Planung der Ein- und Auszahlungen mit Annahmen, die nachvollziehbar dokumentiert sind.
Offene-Posten-Listen
Altersstruktur von Forderungen und Verbindlichkeiten als Grundlage für die Beurteilung des Zahlungsverhaltens.
Kreditverträge
Laufzeiten, Tilgungen, Covenants, Kündigungsrechte und die Frage anstehender Prolongationen.
Forderungen
Werthaltigkeit, Konzentration auf einzelne Kunden, Abtretungen und Factoring-Vereinbarungen.
Verbindlichkeiten
Struktur nach Gläubigergruppen, Rückstände sowie Verpflichtungen mit besonderer rechtlicher Bedeutung.
Sicherheiten
Bestellte Sicherheiten, Eigentumsvorbehalte und Sicherungsrechte Dritter am Vermögen.
Gesellschafterfinanzierung
Darlehen, Rangrücktritte, Bürgschaften und Zusagen von Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen.
Aufgaben der Geschäftsleitung in der Krise
Mit zunehmender Krise verdichten sich die Anforderungen an die Geschäftsleitung. Sie muss die wirtschaftliche Entwicklung beobachten, mögliche Insolvenzgründe prüfen und Entscheidungen so treffen, dass sie später nachvollziehbar bleiben.
Laufende Überwachung
- Regelmäßige Beobachtung von Liquidität, Ergebnis und Finanzierung
- Prüfung, ob Zahlungsunfähigkeit droht oder eingetreten ist
- Prüfung einer möglichen Überschuldung anhand einer Fortführungsprognose
- Einbindung fachlicher Unterstützung, wenn die Beurteilung nicht eindeutig ist
Dokumentation
- Festhalten der Entscheidungsgrundlagen einschließlich der zugrunde gelegten Zahlen
- Protokollierung wesentlicher Beschlüsse und der beteiligten Personen
- Aufbewahrung von Planungen, Auswertungen und externen Stellungnahmen
- Nachvollziehbare Darstellung, warum welche Maßnahme wann ergriffen wurde
Information der Beteiligten
Gesellschafter, Finanzierer und – je nach Sachverhalt – weitere Beteiligte sind nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben zu informieren. Eine strukturierte Kommunikation erleichtert erfahrungsgemäß spätere Verhandlungen.
Vertiefend zu Pflichten und Haftungsfeldern: Organhaftung.
Zeit ist ein wesentlicher Restrukturierungsfaktor.
Der Handlungsspielraum eines Unternehmens hängt eng mit seiner Liquiditätsreichweite zusammen. Je kürzer diese ist, desto weniger Optionen bleiben, weil Vorbereitung, Abstimmung und gerichtliche Schritte Zeit benötigen.
- Verhandlungen mit Finanzierern und Gläubigern benötigen Vorlauf und belastbare Unterlagen.
- Gesetzliche Rahmen setzen Planungen voraus, die nicht kurzfristig erstellt werden können.
- Anträge und gerichtliche Entscheidungen folgen eigenen Fristen und Terminen.
- Mit eingetretenen Insolvenzgründen entfallen bestimmte Optionen von Gesetzes wegen.
Handlungsoptionen
Wege, die nach der Analyse in Betracht kommen können.
Welche Option in Frage kommt, ergibt sich aus dem Krisenstadium und den rechtlichen Voraussetzungen. Eine Bewertung ist nur im Einzelfall möglich.
- 01SanierungOperative, finanzielle und rechtliche Maßnahmen, überwiegend auf Grundlage freiwilliger Vereinbarungen.
- 02StaRUGGesetzlicher Rahmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit mit Restrukturierungsplan und Gruppenabstimmung.
- 03EigenverwaltungInsolvenzverfahren unter eigener Verwaltungsverantwortung und Aufsicht eines Sachwalters.
- 04SchutzschirmverfahrenBefristeter Rahmen zur Vorbereitung eines Insolvenzplans vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
- 05RegelinsolvenzDas reguläre Insolvenzverfahren mit Verwaltung, Verwertung und Verteilung durch den Verwalter.
Häufige Fragen zur Krisenberatung
Ansprechpartner
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Rechtliche Fragen im Insolvenzrecht hängen regelmäßig vom konkreten Sachverhalt ab. Für eine individuelle Einordnung können Sie Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen.
Peter F. Grimberg · Ziegelgasse 32 · 74889 Sinsheim
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über insolvenzrechtliche Zusammenhänge und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Ob und wie die dargestellten Grundsätze auf einen konkreten Sachverhalt anzuwenden sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.