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Arbeitsweise

Komplexität reduzieren. Entscheidungen vorbereiten. Verantwortung wahrnehmen.

Wirtschaftlich schwierige Situationen verlangen einen strukturierten Blick auf Sachverhalt, Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten.

Bearbeitung einer Insolvenzakte am Schreibtisch der Kanzlei
01Analyse

Den Ausgangspunkt verstehen.

Am Anfang steht die vollständige Erfassung der tatsächlichen Verhältnisse. Sachverhalte, Vertragsbeziehungen, Forderungen, Vermögenswerte, Liquidität und bestehende rechtliche Verpflichtungen müssen zunächst nachvollziehbar dokumentiert werden.

Dazu gehören auch Sicherheiten, Eigentumsvorbehalte, laufende Dauerschuldverhältnisse, offene Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Stellen sowie Ansprüche, die gegen das Unternehmen oder seine Organe geltend gemacht werden könnten.

Eine belastbare Analyse verhindert, dass Entscheidungen auf unvollständiger Grundlage getroffen werden. Sie legt zugleich offen, welche Informationen fehlen und kurzfristig beschafft werden müssen.

02Einordnung

Rechtliche Rahmenbedingungen bestimmen.

Im zweiten Schritt wird die rechtliche Lage bestimmt. Leitfragen sind dabei: Welche Pflichten bestehen für die handelnden Organe? Welche Fristen laufen bereits? Welche Handlungsoptionen stehen rechtlich offen? Welche Risiken müssen berücksichtigt werden?

Insolvenz- und Restrukturierungsrecht ist eng mit Gesellschafts-, Vertrags-, Arbeits- und Haftungsrecht verbunden. Eine Einordnung berücksichtigt deshalb auch die Folgen, die eine Maßnahme in angrenzenden Rechtsgebieten auslösen kann.

Ergebnis dieses Schritts ist eine klare Beschreibung des rechtlichen Rahmens – ohne Beschönigung und ohne Prognose über den Ausgang eines Verfahrens.

03Struktur

Handlungsoptionen vergleichbar machen.

Mögliche Wege werden strukturiert gegenübergestellt: Voraussetzungen, zeitlicher Rahmen, Auswirkungen auf Beteiligte, Kosten und Risiken. Erst diese Gegenüberstellung ermöglicht eine bewusste Entscheidung.

Bei Unternehmenskrisen kommen je nach Ausgangslage unterschiedliche Wege in Betracht. Ob eine dieser Optionen im konkreten Fall geeignet ist, hängt von den tatsächlichen und rechtlichen Umständen ab – nicht jede Option steht in jeder Situation offen.

04Umsetzung

Entscheidungen konsequent begleiten.

Ist eine Entscheidung getroffen, folgt die rechtliche Umsetzung der erforderlichen Schritte: Erstellung und Prüfung von Anträgen und Schriftsätzen, Verhandlungen mit Beteiligten, Abstimmung mit Gerichten und Behörden sowie die Wahrung der maßgeblichen Fristen.

Die Umsetzung wird laufend an der tatsächlichen Entwicklung gemessen. Ändern sich wesentliche Umstände, werden die getroffenen Annahmen erneut geprüft und die weiteren Schritte angepasst.

In Verfahren mit Verwertungsbezug gehört dazu auch die geordnete Behandlung vorhandener Vermögenswerte – von der Erfassung über die Bewertung bis zur Verwertung.

05Kommunikation

Nachvollziehbar informieren.

Verfahren betreffen regelmäßig eine Vielzahl von Personen. Mandanten, Gläubiger, Vertragspartner und weitere Beteiligte benötigen belastbare Informationen zum Verfahrensstand und zu den nächsten Schritten.

Kommunikation bedeutet dabei, Sachverhalte verständlich darzustellen, offene Punkte zu benennen und Erwartungen realistisch einzuordnen. Verfahrensbezogene Informationen für Gläubiger werden zusätzlich im Bereich Verfahren bereitgestellt.

Gute rechtliche Beratung beginnt nicht mit einer vorgefertigten Antwort, sondern mit dem Verständnis der konkreten Situation.

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Für eine erste Einordnung sind Angaben zum Sachverhalt, zu Beteiligten und zu laufenden Fristen hilfreich.